ECLI:IT:TRGABZ:2019:240SENT
Pubblicato il 10/10/2019
N. 00240/2019
N. 00064/2019 REG.REK.
REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Das Verwaltungsgericht
Autonome Sektion für die Provinz Bozen
verkündet vorliegendes
URTEIL
im Rekurs Nr. 64 des allgemeinen Registers des Jahres 2019, eingebracht von
((omissis)) und ((omissis)), vertreten und verteidigt von den Rechtsanwälten ((omissis)) und ((omissis)), mit digitalem Domizil bei den in den Justizregistern eingetragenen zertifizierten E-Mail-Adressen und Wahldomizil in ihrer Kanzlei in Bozen, Bahnhofallee, Nr. 5;
gegen
Gemeinde Enneberg, in Person des derzeitigen Bürgermeisters, vertreten und verteidigt von Rechtsanwalt Dieter Schramm, mit digitalem Domizil bei der in den Justizregistern eingetragenen zertifizierten E-Mail-Adresse und Wahldomizil in der Kanzlei von Rechtsanwalt Burkhard Zozin in Bozen, Italienallee, Nr. 23;
((omissis)) nicht…
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