ECLI:IT:TRGABZ:2020:334SENT
Pubblicato il 11/12/2020
N. 00334/2020
N. 00050/2014 REG.REK.
REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Das Verwaltungsgericht
Autonome Sektion für die Provinz Bozen
verkündet vorliegendes
URTEIL
im Rekurs Nr. 50 des allgemeinen Registers des Jahres 2014, ergänzt durch die Einbringung zusätzlicher Gründe, eingebracht von
BrenneReal GmbH, vertreten und verteidigt von RA Manfred Natzler, digitales Domizil ist die in den Justizregistern eingetragene zertifizierte E-Mail-Adresse und Wahldomizil dessen Kanzlei in Bozen, Europagalerie, 26;
gegen
Gemeinde Prad am Stilfserjoch, vertreten und verteidigt von RA Hartmann Reichhalter, digitales Domizil ist die in den Justizregistern eingetragene zertifizierte E-Mail-Adresse und Wahldomizil dessen Kanzlei in Bozen, Waltherplatz, 28;
für die Aufhebung
- laut einleitendem Rekurs, hinterlegt am 20.2.2014:
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